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Haftungsausschluss

Die auf dieser Website bereitgestellten Berechnungen dienen ausschliesslich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernommen.

Rechtlich unverbindliches Ergebnis: Die Ergebnisse der Fristenrechner sind unverbindlich. Für verbindliche Auskünfte zu rechtlichen Fristen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Fachperson (Rechtsanwalt, Notar, etc.).

Jede Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Rechtsgrundlagen

Die Berechnungen basieren auf folgenden Rechtsgrundlagen des Schweizer Rechts:

  • ZPO Fristenrechner: Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere Art. 142 (Fristberechnung) und Art. 145 (Fristenstillstand)
  • Arbeitsrecht: Obligationenrecht (OR), insbesondere Art. 335b (Probezeit) und Art. 335c (Kündigungsfristen)
  • Mietrecht: Obligationenrecht (OR), insbesondere Art. 266c (Wohnungen) und Art. 266d (Geschäftsräume)
Fristenstillstand (Gerichtsferien)

Gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO stehen die Fristen still:

  • Osterferien: vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern
  • Sommerferien: vom 15. Juli bis und mit dem 15. August
  • Winterferien: vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar

Ausnahmen (Art. 145 Abs. 2 ZPO): Der Fristenstillstand gilt nicht für Schlichtungsverfahren und summarische Verfahren.

Datenschutz

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