ZPO Fristenrechner

Berechnen Sie Fristen nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung mit automatischer Berücksichtigung von Fristenstillstand (Gerichtsferien) und Verlängerung bei Wochenenden/Feiertagen.

Art. 142, 145 ZPO

Tag der Zustellung der Verfügung/des Entscheids

Zustellfiktion gilt nicht (Art. 142 Abs. 1 ZPO)

Standardfrist für Stellungnahmen und Beschwerden

Fristenstillstand gilt

Für die Berücksichtigung kantonaler Feiertage