ZPO Fristenrechner
Berechnen Sie Fristen nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung mit automatischer Berücksichtigung von Fristenstillstand (Gerichtsferien) und Verlängerung bei Wochenenden/Feiertagen.
Art. 142, 145 ZPO
Tag der Zustellung der Verfügung/des Entscheids
Zustellfiktion gilt nicht (Art. 142 Abs. 1 ZPO)
Standardfrist für Stellungnahmen und Beschwerden
Fristenstillstand gilt
Für die Berücksichtigung kantonaler Feiertage